Kanzlei für Familienrecht Monika Stürzer

Das Familienrecht kann Sie in unterschiedlichen Lebenssituationen konfrontieren.

Im Rahmen eines Ehevertrags werden die allgemeinen Ehewirkungen vereinbart werden. Darüber hinaus könne dort Fragen des ehelichen Güterrechts geregelt werden, d. h. der eheliche Güterstand wird festgelegt. Die Folgen einer  Trennung oder Scheidung, z. B. Unterhalt, werden vorsorglich niedergelegt. Selbstverständlich können auch während der Trennung und unmittelbar vor der Scheidung die erforderlichen Regelungen getroffen werden.

Steht eine Trennung und Scheidung bevor, gibt es vielfachen Regelungsbedarf. Hierbei sollte im Interesse beider Parteien zunächst eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden.

Hierbei ist es wichtig sich möglichst frühzeitig durch eine anwaltliche Beratung über die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung, wie Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge, zum Umgang, zum ehelichen Güterrecht / Zugewinnausgleich, Hausrat, Versorgungsausgleich zu informieren. Darauf aufbauend kann für jeden Einzelfall eine passende Strategie entwickelt werden. Der gefundene Konsens kann durch die zu erstellende Trennungs- und Scheidungsvereinbarung verbindlich geregelt werden.

Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, werden ich Ihre Ansprüche engagiert vor Gericht durchgesetzen.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Monika Stürzer | kanzlei@ra-stuerzer.de